Autokolonne von hinten

Die allermeisten Patienten mit Dia­betes mellitus lenken Motorfahrzeuge sicher und stellen im Strassenverkehr kein relevant erhöhtes Risiko für sich oder andere dar. Die Diagnose eines Diabetes mellitus allein ist somit nicht gleichzusetzen mit einer von vornherein bestehenden Einschränkung der Fahreignung oder Fahrfähigkeit. Die aktive Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr setzt aber gewisse physische und psychische Mindestanforderungen voraus.

Beim Vorliegen eines Diabetes mellitus können akut auftretende oder auch langfristig bestehende Einschränkungen Einfluss auf das sichere Lenken eines Motorfahrzeuges haben, wie beispielsweise das Auftreten einer Unterzuckerung, ein deutlich überhöhter Blutzuckerspiegel oder ein vermindertes Sehvermögen als Spätfolge. Daher bestehen in der Schweiz, wie auch in allen übrigen europäischen Ländern, gesetzliche Regelungen bezüglich Diabetes und Verkehrsteilnahme. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern im Speziellen auch für berufsmässige Motorfahrzeuglenker.
Diese strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen werden in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) festgehalten. Im Rahmen der «Via Secura»-Bemühungen des Bundes fand in den letzten Monaten eine umfassende Revision dieser VZV statt. Die neu überarbeitete Verordnung tritt per 1. Juli 2016 in Kraft. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Die Formulierungen der bisher geltenden «medizinische Mindestanforderungen» (Anhang 1 der VZV) waren sehr allgemein gehalten, was der Interpreta­tion im Einzelfall einen sehr grossen Spielraum offen liess. Im Zuge der aktuellen Revision hat man sich aber dazu entschlossen, die gesetzlichen Regelungen erneut sehr allgemein zu halten und die Detailregelungen in fachspezifischen Richtlinien abzufassen. So erhofft man sich, allfällige neue medizinische Begebenheiten einfacher und schneller umsetzen zu können. Diese fachspezifischen Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe verfasst, die aus Mitgliedern der SGED (Fachgesellschaft der Diabetologen und Endokrinologen), der SGRM (Fachgesellschaft der Rechtsmediziner) und der SDG (Schweizerische Diabetes-Gesellschaft) besteht. Sie beschreiben die Bedingungen für die Zu- und Weiterbelassung von Motorfahrzeuglenkern mit Diabetes mellitus und geben zweckmässige Verhaltensregeln für die aktive Verkehrsteilnahme. Eine vollständige Version finden Sie auf der SDG-Homepage unter der Rubrik «Recht und Soziales» (www.diabetesschweiz.ch/diabetes/recht-und-soziales/richtlinien-autofahren/).
Obwohl an Diabetes erkrankte Menschen, soweit beurteilbar, wohl nicht mehr Unfälle verursachen als andere Autofahrer, ist es dennoch wichtig zu erkennen, dass sie ein erheblich erhöhtes Unfall­risiko aufweisen. Zu hohe Blutzuckerwerte, diabetesspezifische Komplikationen (Retinopathie und Neuropathie), ein gleichzeitig bestehendes Schlaf-Apnoe-Syndrom und der Alkoholkonsum erhöhen das Risiko für Fahrfehler und Unfälle. Die häufigste Ursache eines Autounfalls bei Patienten mit Diabetes ist aber zweifelsohne die Hypoglykämie (Unterzuckerung, kurz «Hypo»).
Während der Fahrt sind Hypoglykämien deshalb so gefährlich, weil sie zu einer schlechteren Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit führen. Sogar Bewusstseinsstörungen am Steuer sind möglich. Bereits bei Blutzuckerwerten unter 4 mmol/l kann die Fahrtauglichkeit stark eingeschränkt sein. Deshalb sollte man mit einem Blutzucker unter 5 mmol/l niemals die Fahrt antreten.

Die verschiedenen Risikostufen
Hypos können bei Insulintherapie oder bei Einnahme bestimmter blutzuckersenkender Medikamente (Sulfonylharnstoffe, Glinide) auftreten. Dies geschieht insbesondere dann, wenn kohlenhydrathaltige Mahlzeiten verspätet oder gar nicht eingenommen werden. Auch führen körperliche Anstrengungen zu einem Absinken des Blutzuckers. Bei allen anderen Therapieformen, z. B. bei alleiniger Anwendung von Tabletten der Sorten Metformin, SGLT2-Hemmer oder DPP-4-Hemmer, Acarbose oder Glitazone, sind Hypoglykämien äusserst selten.
Basierend auf der jeweiligen Therapieform und dem damit einhergehenden Risiko für Hypoglykämien, wird jeder diabetesbetroffene Motorfahrzeuglenker einer bestimmten Risikostufe zugeordnet. Diese Zuordnung ist deshalb relevant, weil die kantonalen Strassenverkehrsämter basierend auf dieser Zuordnung unterschiedliche Anforderungen an die Fahrzeuglenker stellen, die erfüllt sein müssen, damit die Zulassung erteilt wird. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern im Speziellen auch für berufsmäs­sige Motorfahrzeuglenker, für die strengere Regeln gelten.

Tabelle Hypoglykaemie Risiko

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Hypoglykämien beim Lenken eines Fahrzeuges

Erst messen, dann fahren!
Obwohl generell Blutzuckerwerte von 4 – 6  mmol/l als optimal gelten, ist im Strassenverkehr zusätzliche Vorsicht geboten. Daher gilt: Messen Sie vor Antritt jeder Fahrt Ihren Blutzucker!
Tragen Sie den Wert in Ihr Diabetes-Tagebuch ein oder benutzen Sie nach Möglichkeit ein Blutzuckermessgerät mit Speicher. Dies entlastet Sie im Falle eines Unfalls.

Fahren Sie nie mit einem Blutzuckerwert unter 5  mmol/l!
Ist Ihr Blutzucker unter 5  mmol/l (90  mg/dl), essen Sie 15 – 20  g Kohlenhydrate und kontrollieren Sie den Blutzucker nach 20 Min. Liegt der Wert zwischen 5 – 7  mmol/l (90 – 125  mg/dl), nehmen Sie ca. 10  g Kohlenhydrate zu sich.

Essen Sie regelmässig!
Halten Sie bei langen Fahrten alle 1-1,5 Stunden an und kontrollieren Sie Ihren Blutzucker. Bei einem Wert von 5 – 6  mmol/l (90 – 110  mg/dl), nehmen Sie ca. 10  g Kohlenhydrate zu sich.

Halten Sie bei den ersten möglichen Anzeichen eines Hypos sofort an!
Halten Sie auch auf dem Pannenstreifen oder im Halteverbot und nehmen Sie 20 g Kohlenhydrate zu sich. Stellen Sie die Warnblinkanlage ein und den Motor ab!

Aber Achtung: Beim Autofahren können Sie sich nicht auf Ihre übliche Hypo-Wahrnehmung verlassen! Weil man sich verstärkt auf das Fahren konzentriert, werden Hypos am Steuer generell schlechter wahrgenommen. Versuchen Sie dennoch, auf folgende Anzeichen zu achten:

  • Sie sehen doppelt oder haben Mühe, sich zu ­konzentrieren.
  • Ihnen ist übermässig heiss oder Sie haben Schweissausbrüche.
  • Bei Ihnen macht sich eine bleierne Müdigkeit breit.
  • Sie sind plötzlich hungrig.
  • Sie haben Kopfschmerzen oder Herzklopfen.
  • Sie zittern oder haben Schwäche- oder ­Schwindelgefühle.
  • Ihre Zunge wird schwer oder Ihre Lippen fühlen sich taub an.
  • Sie sind leichter irritierbar als üblich.
  • Sie spüren andere Ihnen persönlich bekannte Symptome.

Warten Sie nach einem Hypo mindesten 30 Minuten!
Fahren Sie wegen der Gefahr sich wiederholender Hypos erst weiter, wenn alle Symptome vollständig abgeklungen sind und Ihr Blutzucker über 6  mmol/l (110  mg/dl) liegt.
Lassen Sie wenn möglich Ihren Beifahrer ans Steuer.

Achtung bei Alkohol am Steuer!
Da Alkohol zu Hypos führen kann und die Hypo-Wahrnehmung verdeckt, sollte am Steuer ein Blutalkoholwert von 0,0 Promille selbstverständlich sein.

Hypoglykaemie ProphylaxeWas ist eine geeignete ­Hypoglykämie-Prophylaxe?
Bereits für Fahrzeuglenker mit einem tiefen Hypo-Risiko ist das Mitführen des Blutzuckermessgeräts und einer sogenannten Hypoglykämie-Prophylaxe Pflicht. Was ist damit gemeint?
Halten Sie im Auto stets rasch verwertbare, korrigierende Kohlenhydrate gegen Hypos griffbereit und informieren Sie auch Ihre Mitfahrer/-innen über deren Aufbewahrungsort. Diese kann z. B. aus 2 dl normale Cola (nicht light), 2 dl Orangensaft oder einem Vorrat an Traubenzucker bestehen.

Hypoglykaemie Prophylaxe

Denken Sie ausserdem daran, kohlenhydrathaltige, präventive Verpflegung für Zwischendurch dabei zu haben. Planen Sie dabei auch Staus, Umleitungen, Pannen etc. mit ein. Als Zwischenverpflegung gegen Hypos empfehlen sich präventiv z. B. ein Getreidestengel, eine Frucht oder Darvidas.
Diese und weitere Informationen (inkl. abtrennbarem Merkblatt) erhalten Sie in der Broschüre «Diabetes & Autofahren», die Sie bei Ihrer regionalen Diabetes-Gesellschaft bestellen können.
Die Richtlinien für Ausweisinhaber der 1. und 2. medizinischen Gruppe (D, C, C1, D1, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport BPT, Verkehrsexperten) sind wie bereits erwähnt wesentlich strenger gehalten. Einen Überblick gibt das entsprechende Factsheet, das Sie ebenfalls auf unserer Homepage finden.