Neues Land, neue Regeln – der Umzug in die Schweiz bringt für Menschen mit Diabetes einige Herausforderungen und viele Fragen zu Therapie, Versicherung und Versorgung. Was sollten Sie vor oder gleich nach dem Umzug erledigen?

Mitglied werden und Beratung nutzen

Treten Sie nach Ankunft einer regionalen Diabetesgesellschaft bei. Sie profitieren von Beratung, Unterstützung im Alltag, Zugang zu aktuellen Fachinformationen und günstigem Therapiematerial (ausser Medikamente). Die regionalen Diabetesgesellschaften helfen auch bei der Orientierung im Schweizer Gesundheitssystem.

Krankenversicherung – das Schweizer Modell

In der Schweiz gilt eine Krankenversicherungspflicht. Nach dem Zuzug haben Sie drei Monate Zeit, sich bei einer Grundversicherung (OKP) anzumelden. Die Kassen müssen Sie unabhängig von Vorerkrankungen aufnehmen. Die Grundversicherung deckt viele Leistungen wie Medikamente, Messgeräte, Sensoren, Pumpen, ärztliche Kontrollen, Diabetes- und Ernährungsberatung sowie medizinische Fusspflege ab. Mit der Grundversicherung sind Sie umfassend abgesichert, zahlen aber eine Mindestfranchise von CHF 300 pro Jahr (Kinder keine Franchise) und 10% Selbstbehalt auf die übrigen Kosten (bis zu max. CHF 700, Kinder CHF 350). Darüber hinausgehende Beträge übernimmt die Versicherung. Wichtig: Für die Übernahme der Kosten von Insulinpumpen, Glukosesensoren oder Teststreifen gelten zum Teil therapieabhängige Einschränkungen. Ausserdem gelten bei diesen Produkten feste Höchstvergütungsbeträge. Wer besonders moderne Geräte nutzt, zahlt mögliche Mehrkosten selbst. Erkundigen Sie sich frühzeitig, welche Produkte in der Schweiz vollständig übernommen werden. So vermeiden Sie böse Überraschungen. Die Grundversicherung kann jährlich gewechselt werden. Auch wenn die Leistungen der Krankenversicherer gesetzlich vorgeschrieben sind, unterscheiden sie sich durch ihren Service und in ihren alternativen Versicherungsmodellen. Vergleichen Sie daher Leistungen und Prämien sorgfältig. Im Gegensatz zur Grundversicherung ist der Zugang zu Zusatzversicherungen für Menschen mit Diabetes oft eingeschränkt oder mit sehr hohen Prämien verbunden.

Frühzeitig eine Diabetologin oder einen Diabetologen suchen – Wartezeiten einplanen

Ein entscheidender Schritt nach dem Umzug: Vereinbaren Sie möglichst früh einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin für Diabetologie und Endokrinologie. Für die Verschreibungen von gewissen Medikamenten und Geräten (zum Beispiel Insulinpumpen oder Glukosesensoren) ist in der Schweiz eine Verordnung und kontinuierliche Betreuung durch einen Diabetologen oder eine Diabetologin nötig. Da es für einen Ersttermin Wartezeiten von bis zu vier Monaten geben kann, sollten Sie sich umgehend um eine Fachperson bemühen – so vermeiden Sie Versorgungsengpässe, wenn beispielsweise eine Verordnung oder der Geräteaustausch nötig wird.

Pumpenverträge und -material rechtzeitig klären

Wenn Sie bereits eine Insulinpumpe nutzen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Pumpenhersteller oder -lieferanten in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und wie Ihr Pumpenvertrag auf die Schweiz übertragen werden kann oder ob Sie einen neuen Vertrag benötigen. Das Pumpenmaterial für die Übergangszeit sollte rechtzeitig organisiert werden, da sich Bezugswege und Konditionen nach dem Umzug ändern. Durch die direkte Abstimmung mit dem Hersteller vermeiden Sie Versorgungslücken und stellen sicher, dass Sie auch in den ersten Tagen in der Schweiz Zugriff auf Ihr gewohntes Therapiesystem und das benötigte Zubehör haben

AutorIn: Dr. Tania Weng-Bornholt