Ein medizinischer Notfall kann in den Ferien rasch eintreten. Deshalb empfiehlt der TCS den Abschluss eines umfassenden Reiseschutzes. Für Reisende mit einer Vorerkrankung – wie etwa für Menschen mit Diabetes – gilt es, spezielle Punkte zu beachten.

TCS ETI SCHUTZBRIEF

Dieser ganzjährige Reiseschutz beinhaltetReiseannullierungskosten, medizinischeHilfe im Ausland, Reisegepäckversicherung und Pannenhilfe im Ausland.

Unabhängig von bestehenden Vorerkrankungen empfiehlt der TCS den Abschluss eines umfassenden Reiseschutzes, um sich gegen finanzielle Risiken und Notfälle abzusichern. Reisende sollten sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen informieren und eine passende Versicherung wählen. Häufige Gründe für Reiseabbrüche sind Sportunfälle, Kreislaufbeschwerden oder Herzprobleme. Der ETI Schutzbrief greift auch bei Menschen mit Diabetes, wenn eine Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.

Ärztliches Attest

Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Buchung grössere gesundheitliche Beschwerden hat, sollte die Reise mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Er kann die Person als reisefähig in Bezug auf Zeitpunkt und Reiseprogramm einstufen. Der Arzt wird bei einer eventuellen Annullation danach bestätigen können, dass die Reise vor der Buchung besprochen wurde, eine unerwartete Verschlechterung zur Reiseunfähigkeit geführt hat und das Ereignis somit versichert ist. Deshalb sollten auch Menschen mit Diabetes ihre Reisen sorgfältig planen, vor allem bei Fernreisen, Zeitverschiebungen oder anstrengenden Aktivitäten. Ein ärztliches Attest für Insulin und Zubehör im Handgepäck – zum Beispiel aus der Broschüre «Diabetes & Flugreisen» von diabetesschweiz – ist dabei unerlässlich. Beim Abschluss des Reiseschutzes müssen wahrheitsgemässe Angaben über bestehende Erkrankungen gemacht werden, sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Der TCS akzeptiert auch nachträglich ausgestellte ärztliche Atteste, sofern der behandelnde Arzt die Reisefähigkeit zum Buchungszeitpunkt bestätigen kann. Problematisch wird es, wenn die Einschätzung in Bezug auf die Reisefähigkeit ohne Rücksprache mit dem Arzt erfolgt – im Schadensfall kann das Auswirkungen auf die Deckung haben. Beim TCS ETI Schutzbrief ist eine Reiserücktrittsversicherung bis 120 000 Franken enthalten – im Plus-Tarif ohne Selbstbehalt. Voraussetzung ist, dass die akute Erkrankung erst nach Vertragsabschluss und Reisebuchung eingetreten ist. Tritt ein Krankheitsfall ein, ist umgehend die Reiseschutzversicherung zu benachrichtigen. Dann werden gemeinsam die nächsten Schritte besprochen.

 

 

AutorIn: Vanessa Flack, Mediensprecherin Touring Club Schweiz