Wer mit Diabetes Auto fährt, muss besondere Regeln beachten. Die neuen Schweizer Richtlinien bringen Erleichterungen für Menschen mit modernen Glukosesensoren (CGMS). Was jetzt gilt, worauf Sie achten sollten und wo Sie weitere Infos finden, ist hier kurz und knapp zusammengestellt.

 

Autofahren mit Diabetes: Was ist neu?

Für viele Menschen ist Mobilität ein Stück Lebensqualität. Die aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin und der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie bringen für Menschen mit Diabetes mellitus daher gute Nachrichten: Wer ein kontinuierliches Glukosemonitoring- System (CGMS) nutzt, profitiert von weniger strengen Vorgaben beim Autofahren. Die wichtigsten Punkte im Überblick: Studien zeigen, dass Menschen mit Diabetes grundsätzlich genauso sicher fahren wie andere Verkehrsteilnehmende. Moderne Technologien und Medikamente helfen, Risiken weiter zu senken. Dennoch bleibt die Hypoglykämie – also Unterzuckerung – das zentrale Thema. Sie kann Konzentration und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und ist damit für Menschen mit Diabetes die grösste Gefahr am Steuer. Die individuellen Anforderungen, die Menschen mit Diabetes beim Autofahren erfüllen müssen, hängen direkt von ihrer Diabetestherapie und ihrem persönlichen Hypoglykämie-Risiko ab. Die neuen Richtlinien unterscheiden daher – je nach Therapie und Hypo-Risiko – zwischen fünf Risikogruppen.

Fahreignung und Fahrfähigkeit: Worauf kommt es an?

PRAKTISCHE TIPPS FÜR IHRE SICHERHEIT

  • Führen Sie immer ein Blutzuckermessgerät und schnellwirksame Kohlenhydrate im Fahrzeug mit.
  • Informieren Sie Ihre Mitfahrenden, wo sich Ihre Notfall-Snacks befinden.
  • Blutzuckermessgeräte sollten nicht dauerhaft im Auto aufbewahrt werden – Hitze und Kälte können die Messung verfälschen.
  • Planen Sie Verzögerungen wie Staus oder Pannen mit ein.
Generell unterscheiden Gesetz und Behörden zwischen Fahreignung (allgemeiner Gesundheitszustand) und Fahrfähigkeit (momentane Verfassung). Beide müssen gegeben sein, um sicher unterwegs zu sein. Die Fahreignung liegt bei einer Person mit Diabetes dann vor, wenn der Langzeitblutzucker HbA1c auf eine dauerhaft zufriedenstellende Blutzuckereinstellung schliessen lässt und keine Folgeschäden vorliegen, die das Fahren eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnten. Der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin muss daher auch regelmässig die Fahreignung bestätigen. Die Fahrfähigkeit hingegen betrifft den aktuellen Zustand der Lenkerin oder des Lenkers. Die Fahrfähigkeit kann beispielsweise durch den übermässigen Konsum von Alkohol beeinträchtigt sein. Bei Menschen mit Diabetes kann auch der jeweils aktuelle Blutzuckerwert – insbesondere eine Hypoglykämie – einen negativen Einfluss auf die Fahrfähigkeit haben. Beim Lenken eines Fahrzeugs sollten Menschen mit Diabetes daher ihre Blutzuckerwerte immer vor und regelmässig während der Fahrt kontrollieren und besonders auf Warnzeichen wie Konzentrationsstörungen, Zittern, Schwäche oder Schweissausbrüche achten, denn beim Autofahren werden Hypos oft schlechter wahrgenommen. Was ändert sich für CGMS-Nutzer? Wer ein CGMS verwendet und nicht unter einer Hypoglykämie- Wahrnehmungsstörung leidet, kann nun etwas aufatmen: Die neuen Richtlinien sind weniger streng als früher. Bei sinkenden Blutzuckerwerten zeigt der Sensor frühzeitig eine Tendenz an – so kann rechtzeitig gegengesteuert werden. Neu ist es daher möglich, mit entsprechenden Korrekturmassnahmen durch die Einnahme von Kohlenhydraten, auch bei einem Blutzuckerwert von unter 5,0 mmol/l ein Privatfahrzeug zu lenken. Bei Werten unter 4,0 mmol/l gilt jedoch auch für CGMS-Nutzende: Fahrt unterbrechen, Kohlenhydrate einnehmen und 45 Minuten pausieren.

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AutorIn: Redaktion d-Journal