Menschen mit Diabetes müssen ihre Blutzuckerwerte stets im Blick behalten – dazu gehört messen, spritzen, korrigieren, reagieren. In einer Umgebung ist das jedoch besonders herausfordernd: im Gefängnis. Insulin und Nadeln gelten dort als potenzielle Waffen. Wie funktioniert die Versorgung unter diesen Bedingungen? Wir haben bei der diplomierten Pflegefachfrau und Teamleiterin des Gesundheitsdienstes, Frau Leutwiler, im Gefängnis Zürich West nachgefragt.

 

Diabetes erfordert bereits im normalen Alltag eine komplexe Behandlung und ständige Aufmerksamkeit. Ausserordentliche Ereignisse wie eine Verhaftung oder eine Haftstrafe verschärfen die Situation. Da ist es umso wichtiger, gesundheitliche Fragen früh abzuklären. «Wird jemand verhaftet, setzt ein klar definierter medizinischer Prozess ein», sagt Teamleiterin Leutwiler, die seit zwei Jahren im Gefängnis Zürich West als Pflegefachfrau arbeitet. «Es wird abgeklärt, ob eine Person Medikamente nimmt oder eine chronische Erkrankung hat.» Falls ja, wird eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen, um die Situation zu beurteilen, Verordnungen zu erstellen und zu überprüfen, ob der gesundheitliche Zustand einer Person ausreichend gut ist, damit sie inhaftiert werden kann. «In den meisten Fällen ist das der Fall. Es muss schon eine unmittelbare Gefährdung der Person im Raum stehen, damit sie nicht in Haft gehen kann.» Dann erfolgt die Überführung ins Gefängnis. Für den Gesundheitsdienst ist oft nicht ersichtlich, wie lange eine Person bereits verhaftet war oder in welchem Zustand sie ankommt. Darum werden beim Eintritt in einem Anamnese-Gespräch bisherige ärztliche Anordnungen geprüft und der Versorgungsbedarf festgelegt. Die Abläufe sind dabei unterschiedlich: Die vorläufige Festnahme dauert in der Regel 96 Stunden. Wird Untersuchungshaft angeordnet, kann der Aufenthalt in einem Untersuchungsgefängnis mehrere Monate und in Ausnahmefällen auch länger dauern.

Ein System mit engen Spielräumen

«Entscheidend ist, ob eine Person insulinpflichtig ist», sagt Leutwiler. Inhaftierte Personen mit Diabetes haben öfter Kontakt mit dem Gesundheitsdienst als jene ohne chronische Erkrankungen. Eine wichtige Rolle spiele die Frage, ob eine Person als «adäquat» eingestuft wird, also ob sie ihren Diabetes selbst managen kann. Falls ja, darf sie Insulin, Pens, Nadeln, Messgerät, Traubenzucker oder Zwischenmahlzeiten wie Zwieback in der Zelle haben – aber nur in Einzelzellen, um Missbrauch auszuschliessen. Und es ist wichtig, dass die Zelle tagsüber geschlossen bleibt, damit andere Inhaftierte nicht an die Materialien gelangen. «Meistens ist ein solcher selbstverantwortlicher Umgang mit Diabetes aber nicht möglich, weil die inhaftierten Personen ihr Management nicht selbst übernehmen können.» Dann kümmert sich der Gesundheitsdienst um sie: Blutzucker messen, Medikamente verabreichen, Insulin aufziehen, Injektionen begleiten. In solchen Fällen werden die Inhaftierten in Doppelzellen untergebracht. «Da es in den Zellen keine Überwachungskameras gibt, ist es wichtig, dass auch die Zellennachbarin oder der Zellennachbar aufmerksam ist und uns in einem Notfall informiert.» Es sei aber schon vorgekommen, dass sich diese wenig kooperativ verhielten: «Etwa, wenn sie die Traubenzucker der Inhaftierten mit Diabetes wegessen», meint Leutwiler.

Besondere Bedingungen

Der Haftalltag von Menschen mit Diabetes unterscheide sich zwar kaum von dem der anderen Inhaftierten, dennoch seien sie in einer etwas anderen Position. Sie dürfen Traubenzucker in der Zelle aufbewahren oder können, falls nötig, Zwischenmahlzeiten wie Zwieback oder Brot erhalten. Teils sind auch zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten gestattet. «Bei medizinischem Bedarf gibt es Optionen im Rahmen der Möglichkeiten innerhalb der Vorgaben des Gefängnisses», meint Leutwiler. Der Gesundheitsdienst arbeitet nach den gesetzlichen und internen Richtlinien, beurteilt aber jede Person individuell. So können auch Diabeteskost, Sport und Freigang berücksichtigt werden. Technologische Unterstützung ist ebenfalls erlaubt, sofern sie ohne Handy funktioniert, denn das ist im Gefängnis natürlich nicht erlaubt. Sensoren mit separatem Lesegerät dürfe man nach der Verhaftung behalten. «Insulinpumpen wären auch erlaubt, aber wir hatten noch nie einen solchen Fall», sagt Leutwiler. Medikamente und Materialien, die Inhaftierte bei der Verhaftung mitnehmen, werden zunächst sicher verwahrt, kontrolliert und später zurückgegeben.

Versorgung mit Hindernissen

Der Alltag im Gefängnis bringe Hürden mit sich, die Leutwiler in ihrem früheren Pflegealltag nicht kannte: «Oft gibt es sprachliche Barrieren, da viele Inhaftierte kein Deutsch sprechen und teils keine Übersetzer:innen verfügbar sind. Das erschwert die Kommunikation, manchmal springen aber andere Inhaftierte ein und helfen beim Übersetzen. Das ist schön zu sehen.» Viele Menschen werden zudem unter Alkohol- oder Drogeneinfluss inhaftiert, oft verweigern sie gar Medikamente oder Behandlungen. Das erschwere die Arbeit von Pflegefachpersonen und bringe sie in einen ethischen Konflikt: «Wir haben eine Fürsorgepflicht, aber können die Menschen nicht zwingen. Sie haben Rechte und stehen auch in einer Eigenverantwortung.» Nur in Notfällen wird eine Zwangsverlegung ins Spital veranlasst. Auch externe Termine, etwa bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, erfordern sorgfältige Planung: Darf Diabetesmaterial mitgegeben werden? Was ist sicherheitstechnisch vertretbar? «Jede Situation muss einzeln beurteilt werden», sagt Leutwiler.

Momente, die bleiben

Der Berufsalltag für den Gesundheitsdienst bleibe aber insgesamt herausfordernd: «Einmal hatten wir einen Inhaftierten, der sich tagelang kein Insulin gespritzt hatte. Er kam am Ende meiner Schicht mit einem Blutzucker von 30 mmol/l im Gefängnis an und verweigerte das Insulin.» Es sei schwierig, wenn man dies beim Schichtwechsel dem Nachtdienst weitergeben müsse. «Dieser Fall hat mich sehr beschäftigt», sagt Leutwiler. Diabetesversorgung im Gefängnis ist eine Gratwanderung zwischen optimaler Versorgung, Sicherheit und Menschlichkeit. Sie funktioniert dank engagierter und aufmerksamer Fachpersonen und dank kooperativer Inhaftierter. So gebe es auch schöne Momente – etwa dann, wenn es gelingt, das Vertrauen der inhaftierten Personen zu gewinnen, oder wenn man deren Dankbarkeit spüre. Ein Patient ist Leutwiler besonders in Erinnerung geblieben: «Wir diagnostizierten bei ihm einen neuen Diabetes. Anfangs war der Umgang

AutorIn: Laura Burlando