Menschen mit Diabetes benötigen medizinische Betreuung, Medikamente und Hilfsmittel. Deshalb sind bei der Wahl der passenden Grundversicherung ein paar Dinge zu beachten.

 

Grundsätzlich gibt es in der Grundversicherung drei Sparmöglichkeiten, die man auch kombinieren kann: Wechsel des Krankenversicherers, der Franchise und des Versicherungsmodells. Im Gegensatz zu den Zusatzversicherungen kann man die Grundversicherung unabhängig von Geschlecht,  Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte des Krankenversicherers jährlich wechseln. Wer die Krankenkasse noch nie gewechselt hat und bei einem teuren Versicherer ist, kann am meisten sparen. Wer oft wechselt, ist schon bei einem günstigen Versicherer und kann folglich weniger Prämien sparen. Menschen mit chronischen Krankheiten sollten neben der Prämienhöhe auch die Servicequalität des jeweiligen Krankenversicherers beachten. Vergleichsplattformen wie Comparis bewerten diese durch jährliche, repräsentative Befragungen.

 

 

Alternative Versicherungsmodelle

In der obligatorischen Grundversicherung gibt es neben dem Standardmodell (freie Arztwahl) auch sogenannte alternative Versicherungsmodelle (AVM). Die bisherige Kategorisierung in Hausarzt-, HMO- und Telemedizin-Modell wird der heutigen Produktevielfalt nicht mehr gerecht. Wichtig bei der Wahl eines AVM ist zu wissen:

  1. Wer die Erstanlaufstelle bei Krankheit ist – Telefon, Hausarzt, HMO- bzw. Gruppenpraxis, Apotheke usw. (Ausnahmen sind Notfälle, kinder-, frauen- und augenärztliche Leistungen),
  2. Wie die Betreuung über die Erstanlaufstelle hinaus koordiniert wird bzw. von wem sie koordiniert wird und
  3. Ob es zwischen dem Ärztenetz, dem Telemedizinanbieter oder der Apotheke und dem Krankenversicherer einen Vertrag gibt, in dem insbesondere die finanzielle Verantwortung und die Qualität geregelt sind. Es gibt auch die sogenannten Listenmodelle. Das sind Hausarztmodelle ohne Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem jeweiligen Hausarzt. In Listenmodellen sind Hausärztinnen und Hausärzte mit unterdurchschnittlichen jährlichen Kosten pro Patient:in. Erstere wissen also nicht, bei welcher Kasse sie in einem Listenmodell sind. Und sie werden im Gegensatz zu den AVM mit Verträgen auch nicht für die Koordination (Überweisungen usw.), Effizienz und Qualität vergütet.

 

So profitieren Sie

Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten können mit einem Hausarzt- oder HMO-Modell Prämien sparen, wenn ihre Erstanlaufstelle und Vertrauensperson sowieso der Hausarzt oder die Hausärztin in der Einzel- oder Gruppen- bzw. HMO-Praxis ist. HMO steht für das englische «Health Maintenance Organization». In diesem Modell können Versicherte bei Beschwerden direkt eine vorbestimmte Gruppenpraxis aufsuchen. Dort finden sich neben Allgemeinmedizinern auch Fachärzte, was in vielen Fällen den zusätzlichen Termin beim Spezialisten erspart. Wer nach dem Kassen- oder Modellwechsel einen neuen Hausarzt bzw. eine neue Hausärztin braucht, sollte vorher bei der Praxis abklären, ob diese neue Patient:innen aufnimmt. Telemedizin kann als Erstanlaufstelle oder als Alternative bei weiteren Behandlungsschritten dienen. Eine wichtige Voraussetzung für Effizienz und Qualität der koordinierten Behandlungen in einem AVM ist der Zugriff für alle an der Behandlung beteiligten Fachleute auf aktuelle, elektronische Patientendaten.

 

Gut zu wissen 

Ab dem fünften Jahr nach der Lancierung eines neuen AVM muss der Krankenversicherer belegen, dass der Rabatt den tatsächlichen Kosteneinsparungen gegenüber der Standardgrundversicherung mit einer hinsichtlich Alter und Krankheitszustand vergleichbaren Versichertenpopulation entspricht: Die AVM-Rabatte betragen bis zu 25%. Telemedizin als reine Erstanlaufstelle ist für Menschen mit chronischen Krankheiten eher umständlich, weil sie immer wieder mit dem Telemedizinanbieter Rücksprache nehmen müssen und dieser in der Regel keinen Zugriff auf elektronische Patientendaten der anderen Fachpersonen hat. Das Sparpotenzial, also der Prämienrabatt, ist bei den Telemedizin-Modellen geringer als bei den Hausarzt- und HMO-Modellen mit weiteren Koordinationsaufgaben. Das gilt auch für AVM mit der Apotheke als Erstanlaufstelle. Franchisen und Selbstbehalt Massgebend für die Wahl der optimalen Franchise sind die jährlichen Kosten der versicherten medizinischen Leistungen. Die einfache Faustregel lautet: Wer für mehr als 2000 Franken pro Jahr medizinische Leistungen braucht, wählt die Mindestfranchise, bezahlt die ersten 300 Franken pro Jahr (Franchise), dann bis zum Maximalbetrag von 700 Franken 10% jeder weiteren Rechnung (Selbstbehalt) selber. Wer für weniger als 2000 Franken versicherte medizinische Leistungen braucht, wählt die Höchstfranchise von 2500 Franken, bezahlt die ersten 2500 Franken (Franchise), dann bis zum Maximalbetrag von 700 Franken 10% (Selbstbehalt) von jeder Rechnung selber und bekommt dafür einen Prämienrabatt von maximal 1540 Franken pro Jahr. Die Franchisen zwischen der Mindest- und der Höchstfranchise lohnen sich nicht, weil die Prämienrabatte im Vergleich zur höheren Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zu tief sind.

 

Tiers garant und Tiers payant

Empfehlung bei Diabetes

  1. Wahl einer Kasse, die nach Tiers payant abrechnet, wenn man nicht genug flüssige Mittel hat, um hohe Rechnungsbeträge zuerst selber zu bezahlen.
  2. Ein AVM mit dem vertrauten Hausarzt bzw. der Hausärztin und guter Koordination mit anderen Fachleuten.
  3. Mindestfranchise (300 Franken).
Stationäre Leistungen (Spital, Rehabilitation) werden immer nach Tiers payant abgerechnet. Die Rechnung geht direkt an den Krankenversicherer und die versicherte Person erhält eine Kopie. Ersterer bezahlt die Pflichtleistungen und stellt der versicherten Person die Kostenbeteiligung in Rechnung. Bei den ambulanten Leistungen gibt es beide Systeme. Wird nach Tiers garant abgerechnet, bekommt die versicherte Person die Rechnung, bezahlt diese und sendet sie dem Krankenversicherer weiter, welcher der versicherten Person den Rechnungsbetrag abzüglich der Kostenbeteiligung zurückerstattet. Menschen mit chronischen Krankheiten sollten sich also vor einem Kassenwechsel erkundigen, ob und welche ambulanten Leistungen der neue Versicherer gemäss Tiers garant abrechnet.

AutorIn: Felix Schneuwly, Head of Public Affairs, comparis.ch