Wenn bei einer Reise nicht alles rund läuft, tauchen schnell rechtliche Fragen auf. Doch welche Rechte haben Sie als Mensch mit Diabetes? Rolf Metz bringt Licht ins Dunkle, damit Sie künftig gut gewappnet sind. Und soviel vorweg: Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Diabetes ist eine unsichtbare Krankheit und ist darum für Reisebüros, Fluggesellschaften, Hotels usw. nicht erkennbar. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter respektive das Hotel über ihre Bedürfnisse und Besonderheiten auf klären müssen und zwar bei Vertragsabschluss, also der Buchung. Dies gilt auch für Reisende mit Übergewicht: Bei Buchungen über Telefon oder Apps usw. ist eine allfällig benötigte besondere Unterstützung nicht erkennbar. Aber auch bei der Buchung im Reisebüro sollte ausdrücklich auf die eigenen Bedürfnisse hin- gewiesen werden. Reisebüroangestellte können nicht erahnen, welche Unterstützung notwendig ist. Starkes Übergewicht (Adipositas) gilt grundsätzlich nicht als Behinderung gemäss Behindertengleichstellungs- gesetz. Das bedeutet auch, dass Adipositas-Betroffene grundsätzlich keine weitergehenden Rechte als normal- gewichtige Reisende haben.
Rollstuhl und Unterstützung am Flughafen
Flughäfen und Fluggesellschaften bieten den Reisen den Unterstützung, wenn diese nur kurze Strecken zu Fuss gehen können, auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder mit dem eigenen Rollstuhl reisen. Diese Unterstützung muss mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder beim (buchenden) Reisebüro angemeldet werden. Dies gilt für alle europäischen Flughäfen (Schweiz, EU- und EFTA-Staaten). Wer von ausserhalb Europas abfliegt, sollte sich früh zeitig bei seiner Fluggesellschaft erkundigen. Gleiches gilt für Rückflüge. Personen, die mit dem eigenen Rollstuhl reisen wollen, erkundigen sich bei der Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung. Normale Rollstühle können nicht in die Kabine mitgenommen werden.
Medikamente, Insulinpumpe und Spritzen auf Flugreisen
Das Fliegen mit Medikamenten, Insulinpumpe, Spritzen usw. ist heutzutage in der Regel kein Problem. Medikamente für den Bedarf während der Reise (empfohlen wird das 1,5- bis 2-Fache des Bedarfs), Insulinpumpen usw. transportiert man im Handgepäck. Insbesondere temperatursensible Medikamente gehören in eine Kühl- box oder ähnliches und nicht ins aufgegebene Gepäck. Hier gilt: Nehmen Sie eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch (im Original) mit, die bestätigt, dass es sich um persönlich benötigtes medizinisches Material und Medikamente handelt. Weisen Sie bei der Sicherheitskontrolle das Sicherheitspersonal auf Spritzen usw. hin.
Einfuhr von Medikamenten im Ausland
Diabetesmedikamente können in aller Regel problemlos mitgeführt werden. Wichtig ist, dass man ein entsprechendes Arztzeugnis dabeihat (siehe oben), das die notwendigen Angaben enthält. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland sollte vorgängig geprüft werden, wie viele Medikamente eingeführt werden dürfen.
Anspruch auf einen zweiten Sitzplatz?
Flugsitze haben je nach Fluggesellschaft eine unter schiedliche Breite und werden tendenziell immer enger. Wer Economy (Touristenklasse) fliegt, kann heutzutage nicht mit besonders breiten Sitzplätzen rechnen. Die Sitze in der Businessclass sind z. T. breiter. Passagier innen und Passagiere haben das Recht, ihren Sitz voll nutzen zu können. Die Armlehne «gehört» beiden Sitznachbarn. Das heisst, man kann diese nicht einfach hochklappen und noch etwas Platz der Nachbarin oder des Nachbars «stibitzen». Bei der Flugbuchung sollten die eigenen Bedürfnisse mit der Fluggesellschaft abgesprochen werden. So gibt es Plätze, die besser geeignet sind als andere. Unter Umständen muss man einen zweiten Sitzplatz buchen. Denn man darf sich nicht darauf verlassen, dass sich beim Boarding eine Lösung ergibt. Ist das Flugzeug ausgebucht, kann eine Lösung schwierig werden. Hier ist zu erwähnen, dass die Fluggesellschaft eine Person abweisen darf, wenn deren Sicherheit nicht garantiert werden kann, wenn zum Beispiel der Sicherheitsgurt auch mit einer Verlängerung nicht geschlossen werden kann.
Achtung bei Spezialmenüs
Je nach Flug und gebuchter Flugklasse wird eine Mahlzeit oder ein Snack serviert. Wer auf Spezial- menüs angewiesen ist, sollte dies unbedingt bei der Flugbuchung anmelden. Gleiches gilt bei Bus- und Pauschalreisen oder im Hotel. Je nach Pauschalreise (Trekking, Sportreisen) oder Hotelkategorie kann nicht erwartet werden, dass Spezialmenüs serviert werden. Klären Sie dies darum bereits bei der Buchung ab und lassen Sie es sich bei einem positiven Bescheid schriftlich zusichern.
Anspruch auf Pausen bei Pauschalreisen?
Normale Pauschalreisen sind ein Massenprodukt. So werden Rundreisen, Wanderferien usw. für «Durchschnittskundinnen und -kunden» konzipiert und die Pausen entsprechend vorgesehen. Wenn nun aus medizinischen Gründen jemand mehr Pausen benötigt, kann dies zu Problemen führen. Reiseleitende werden sicherlich so weit als möglich darauf Rücksicht nehmen. Doch die anderen Reisenden haben Anspruch darauf, dass das vereinbarte Reiseprogramm eingehalten wird. Lassen Sie sich bei der Buchung der Reise beraten und überschätzen Sie Ihre eigene Fitness nicht.
Wo buchen?
Es gibt viele Möglichkeiten den Flug oder die Ferien zu buchen: direkt beim Anbieter, über das Internet, bei einem Vermittler oder über ein Buchungsportal. Jeder dieser Kanäle hat seine Vor teile. Wer besondere Bedürfnisse hat, ist wohl am besten beim Anbieter selbst aufgehoben. Dieser verfügt über die notwendigen Informationen und kann auch verbindlich Auskunft geben, was erfüllt werden kann. Lassen Sie sich dies immer schriftlich bestätigen.
Insulinpumpen und Glukosesensoren
Reisende mit Insulinpumpe oder Glukosesensor sollten bei Flugreisen vorsichtig sein. Sicherheitskontrollen werden heutzutage mit verschiedenen Geräten durch geführt. Je nach Gerät werden unterschiedliche Methoden eingesetzt. Die Gebrauchsanweisung der Insulin pumpe respektive des Glukosesensors sollte darüber Auskunft geben, welche Geräte (Strahlen) zu meiden sind. Gleiches gilt für die Kontrolle des Handgepäcks. Am besten orientiert man das Personal bei der Sicherheitskontrolle darüber, dass man Diabetesmaterial mit sich führt, respektive eine Insulinpumpe oder einen Glukosesensor bei sich trägt.
Die Reisenden sind dafür verantwortlich, die Leistungserbringer bzw. die Vertragspartner korrekt und vor Vertragsabschluss über ihre Bedürfnisse zu informieren. Sie sollten sich die Zusagen auch bestätigen lassen, zum Beispiel per E-Mail. Ebenfalls obliegt es den Reisenden, alle Reisepapiere mitzuführen (Pass, Arztzeugnisse usw.). Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel und alle anderen Anbieter sind in der Pflicht, die versprochenen Leistungen korrekt zu erbringen.Wer hat welche Verantwortung?

