Im Lehrberuf besteht bei Diabetes keine gesetzliche Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Thema betrifft den Gesundheitszustand und damit die Privatsphäre eines Arbeitnehmers bzw. eines Bewerbers. Im Zusammenhang mit den nachfolgenden Punkten erweist sich ein möglichst offener Umgang mit dieser Erkrankung als empfehlenswert, insbesondere, weil dadurch sogenannte «win-win» Situationen ermöglicht werden. Auf Dauer ist die Geheimhaltung…

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