Wie bei anderen Erkrankungen kommen auch bei Diabetes unterschiedliche Medikamente infrage, um der Krankheit entgegenzuwirken. Diese Medikamente unterscheiden sich im Aufbau, in der Herstellung und der Funktionsweise teils stark voneinander und werden daher in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Ein kurzer Überblick über die Unterschiede zwischen Originalpräparaten, Generika und Biosimilars.
Ein sogenanntes Originalmedikament enthält einen neuen Wirkstoff und kommt nach Jahren intensiver Forschung und zahlreichen klinischen Studien auf den Markt. Die Firma, die dieses Medikament entwickelt, hat ein Patent darauf angemeldet, das für eine bestimmte Zeit das exklusive Verkaufsrecht sichert. Sobald der Schutz des Originalmedikaments abläuft, können andere Firmen Nachahmerprodukte herstellen. Solche Nachahmerprodukte werden Generika oder Biosimilars genannt.
Original und Generika
Bei der Herstellung von Generika wird jeweils der gleiche Wirkstoff verwendet wie beim Originalmedikament. Dies ist bei kleinen, weniger komplexen Wirkstoffen möglich, welche synthetisch (also chemisch) hergestellt werden können. Neben dem eigentlichen Wirkstoff enthalten Medikamente auch Hilfsstoffe, welche bei Original und Generikum unterschiedlich sein können. Bei der Marktzulassung müssen die Generikahersteller mittels Bioäquivalenzstudien zeigen, dass der Wirkstoff des Generikums im menschlichen Körper in ähnlicher Menge und Geschwindigkeit aufgenommen wird wie der Wirkstoff des Originalpräparats.
Biologika und Biosimilars
Unter dem Begriff «Biologika» werden alle Arzneimittel zusammengefasst, welche ausschliesslich durch biotechnologisch aufwendige Prozesse in lebenden Zellen oder Organismen hergestellt und gewonnen werden. Beispiele für solche Biologika sind Interferone, monoklonale Antikörper, Gerinnungsfaktoren, aber eben auch Proteine wie Insuline und andere Hormone. Sie spielen heutzutage bei der Therapie vieler Krankheiten, wie Diabetes oder Krebs, eine zentrale Rolle. Anders als konventionelle Arzneimittel bestehen Biologika aus hochkomplexen, grossen Molekülen.
In der Schweiz dürfen nach Patentablauf eines Biologikums auch Nachahmerprodukte der originalen Biologika – sogenannte Biosimilars – angeboten werden. Im Gegensatz zu den Generika sind Biosimilars nie völlig identisch mit dem Originalwirkstoff, sondern nur ähnlich (similar). Wie die Biologika bestehen sie aus komplexen dreidimensionalen Strukturen, von denen allerdings niemals vollkommen übereinstimmende Kopien produzierbar sind. Trotzdem müssen sie bezüglich Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit den Referenzprodukten entsprechen. Da Biosimilars also keine Generika sind, erfordert deren Zulassung aufwendigere Verfahren und Überwachungsmechanismen.
Preisbildung
Die Preise aller kassenpflichtigen Medikamente werden vom Bundesamt für Gesundheit festgelegt und regelmässig überprüft. Mit diesen Preisüberprüfungen entlastet der Bund die Prämienzahlenden jährlich wiederkehrend mit über 1,5 Milliarden Franken. Beim Patentablauf werden die Preise zusätzlich überprüft, wobei die Preise von Generika und Biosimilars in einem gewissen Abstand unter dem Original liegen müssen. Seit 2024 können teurere Produkte mit einem höheren, sogenannt differenzierten Selbstbehalt von 40 Prozent belegt werden. Gewisse Marktteilnehmer behaupten in breit angelegten Kampagnen, dass der hohe Selbstbehalt nun für alle Originalpräparate gelte. Diese Aussage ist falsch und führt bei vielen Patientinnen und Patienten zu Unsicherheiten. Es ist wichtig zu wissen, dass viele Originalhersteller die Preise weiter gesenkt haben und diese Produkte somit nach wie vor einen Selbstbehalt von 10 Prozent haben. Per 1. August 2024 haben nur gerade 468 von über 10 000 der vergüteten Packungen einen erhöhten Selbstbehalt. Zudem kann die Ärztin oder der Arzt aus medizinischen Gründen ein Original verschreiben, womit der Selbstbehalt in jedem Fall bei 10 Prozent bleibt. Eine Rückfrage in der Apotheke oder in der Arztpraxis kann bei Unklarheiten helfen.
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