Das elektronische Patientendossier (EPD) ist seit 2021 in Teilen und seit 2023 in der ganzen Schweiz verfügbar. Stand heute kann jede Person in der Schweiz kostenlos und direkt online ein eigenes EPD erstellen. Aber was nützt mir ein EPD aus Patientensicht? Ist es schon einsatzbereit oder soll ich lieber noch etwas zuwarten? Ist es überhaupt sicher?

Eines ist klar: Die Arbeiten am EPD laufen schon lange – seit fast 20 Jahren. Eine Expert:innengruppe empfahl dem Bundesrat damals, mit einem elektronischen Patientendossier zu starten und dieses als Bundesgesetz auszugestalten. Dies, da sich um die 2010er-Jahre mehrere Kantone in eigenen Projekten versuchten. Potenziell hätte das zu vielen, zueinander inkompatiblen Patientendossiers in der Schweiz führen können. Der Bund wollte also für alle künftigen Projekte einheitliche Regeln vorgeben, nicht nur in Bezug auf das gemeinsame Funktionieren, sondern auch für die Sicherheit, den Funktionsumfang und die Finanzierung. Das ist der Grund, warum es heute nicht einfach ein EPD gibt, sondern mehrere. Ist das schlimm? Nein, denn sie sind untereinander harmonisiert.

Überall in der Schweiz verfügbar

Als Patientin oder Patient kann ich mich mit einem EPD, das ich in Genf eröffnet habe, in der Zentralschweiz behandeln lassen und die entsprechenden Daten sind jederzeit und überall abrufbar. Als Inhaberin oder Inhaber eines EPD habe ich zudem dank der bundesrechtlichen Grundlage das Recht auf meine Daten. Dies bedeutet, dass wenn ich mich bei einer Ärztin, einem Arzt,
Spital oder einer Spitexorganisation behandeln lasse, die beim EPD mitmachen, meine Daten automatisch in mein Patientendossier fliessen. Von dort kann ich sie selbst konsultieren und natürlich auch weiteren behandelnden Fachpersonen Zugriffsrechte erteilen.

Wer macht mit?

Oft höre ich die Frage, ob denn nun wirklich alle Leistungserbringer beim EPD mitmachen. Aktuell müssen das erst die stationären Leistungserbringer, also Spitäler, Rehakliniken, Psychiatrien und Pflegeinstitutionen. Für ambulant tätige Leistungserbringer, also Ärztinnen, Ärzte, Apotheken, Spitex, Physio- und Ergotherapeut:innen ist die Teilnahme am EPD aktuell freiwillig. Eine Verpflichtung ist aber auch dort seitens Gesetzgeber vorgesehen. Bedeutet das, dass nicht alle Dokumente ins EPD gelangen? Nein, denn als Patientin oder Patient kann ich auch eigene Dokumente hochladen und freigeben, solange einige der Leistungserbringer nicht beim EPD dabei sind.

Der Bundesrat wollte im Bereich Sicherheit keine Risiken eingehen. Alle Teilnehmenden am EPD werden regelmässig und gründlich unter die Lupe genommen. Dazu gibt es eine sogenannte Zertifizierung. Dabei wird jährlich die technische Infrastruktur eingehend geprüft und auch simulierten Hackerangriffen ausgesetzt. Anhand der Resultate werden laufend Verbesserungen und Korrekturen vorgenommen. Aber nicht nur die Technik wird durchleuchtet, sondern auch die Stammgemeinschaften, also die Betreibenden, und die ihnen angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen, welcheein EPD anbieten.

Ihre Daten gehören Ihnen

Alle Daten der Patientinnen und Patienten werden verschlüsselt in der Schweiz gespeichert. Es müssen Zugriffsrechte vorliegen und alle (auch nur versuchte) Zugriffe werden protokolliert. So hat die Nutzerin oder der Nutzer jederzeit einen Überblick, wer wann auf was zugegriffen hat. Für die Anmeldung ans EPD ist zudem eine ebenfalls zertifizierte elektronische Identität erforderlich, sowohl für Fachpersonen wie Patientinnen und Patienten. Damit ist einerseits sichergestellt, dass nur ich auf meine Daten zugreifen kann, und andererseits, dass Fachpersonen korrekt identifiziert werden können, also kein anonymer Zugang möglich ist.

Wie ein Bankkonto

Wegen dieser konsequenten Ausrichtung auf Sicherheit ist die Eröffnung eines EPD eher mit der Eröffnung eines Bankkontos vergleichbar als mit einem beliebigen Online-Account, wie zum Beispiel für Streaming-Dienste. Vor allem aufgrund der Identitätsprüfung anhand eines offiziellen Ausweisdokuments dauert die Eröffnung auch etwa fünf bis zehn Minuten, sofern man bereits eine SWISS ID hat.

Das elektronische Patientendossier wächst

Das EPD wird sich schon bald stark wandeln. Viele Erweiterungen sind bereits kurz vor der Veröffentlichung: Ein digitales Impfdossier für den überfälligen Ersatz des Impfbüchleins steht unmittelbar vor der Einführung. Damit verbunden sein wird die Rückgabe der Daten der ehemaligen Stiftung meineimpfungen. Diese werden voraussichtlich direkt in ein vorhandenes EPD geladen und dann angezeigt werden können. Unmittelbar nach dem Impfbüchlein folgt bereits ein digitaler Medikationsplan. Dieser ermöglicht, dass alle in die Behandlung eingebundenen Fachpersonen die Medikation einsehen und anpassen können. Als Patientin oder Patient sehe ich so jederzeit, welche Medikamente ich aktuell in welcher Dosierung zu mir nehmen muss. Das EPD ist also da und funktioniert. Ist die heutige Lösung perfekt? Nein, aber das EPD wird stetig weiterentwickelt, es kommen Funktionen dazu und es schliessen sich schweizweit immer mehr Leistungserbringer an. Zudem wird Sicherheit grossgeschrieben – meine Daten sind also nur für mich verfügbar und nur ich wähle aus, mit wem ich sie teilen möchte. Probieren Sie das EPD aus: Auf patientendossier.ch finden Sie alle weiteren Informationen und eine Übersicht der Anbieter!