Richtlinien bezüglich Fahreignung bei Diabetes mellitus

Die vorliegenden Richtlinien wurden am 17. November 2010 vom Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie (SGED) und am 7. März 2011 durch den Vorstand der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft genehmigt.

Die aktive Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr setzt gewisse physische und psychische Mindestanforderungen voraus. Beim Vorliegen eines Diabetes mellitus können akut auftretende oder auch langfristig bestehende Einschränkungen Einfluss auf das sichere Lenken eines Motorfahrzeuges haben, wie beispielsweise das Auftreten einer Unterzuckerung, ein deutlich überhöhter Blutzuckerspiegel oder ein vermindertes Sehvermögen als Spätfolge. Daher bestehen in der Schweiz wie auch in allen übri­gen europäischen Ländern gesetzliche Regelungen bezüglich Diabetes und Verkehrsteilnahme.
Gemäss den geltenden strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen (medizinische Mindestanforderun­gen) dürfen in der Schweiz bei einem Motorfahrzeuglenker «keine schweren Stoffwechselkrankheiten» bestehen.
Für Inhaber von höheren Führerausweiskategorien (siehe Tabelle unten im Text), beispielsweise Last­wagenfahrer, dürfen «keine erhebliche Funktionsstörungen der Stoffwechselorgane» vorhanden sein.
Im Weiteren sind Personen mit «periodischen Bewusstseinstrübungen oder -verlusten» vom Fahren ausgeschlossen. Diese Formulierungen sind sehr allgemein gehalten, und die Interpretation lässt im Einzelfall einen sehr grossen Spielraum offen.
Im Rahmen einer umfassenden Revision der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Anforderungen an Fahrzeuglenker (Verkehrszulassungs­verordnung) sind präzisere Bestimmungen vorgesehen.  Insbesondere soll auch die Möglichkeit der Zulassung von Personen mit einer Behandlung mit möglicher Hypoglykämiegefahr für Fahrzeuge von höheren Führerausweiskategorien (beispielsweise Lastwagen) geregelt werden.
Eine Arbeitskommission des Bundesamts für Strassen ASTRA, die sich mit der definitiven Ausarbeitung der Revision befasst, hat sich dafür ausgesprochen, die neuen gesetzlichen Regelungen wiederum sehr allgemein zu halten und die Detailregelungen in fachspezifischen Richtlinien abzufassen, womit allfällige neue medizinische  Begebenheiten einfacher und schneller umgesetzt werden können.
Die vorliegenden Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie (SGED), der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft (SDG) und der Rechtsmedi­zin in diesem Sinn verfasst. Sie sind sowohl mit den noch geltenden wie auch mit den künftig vorgesehenen gesetzlichen Regelungen kompatibel und beschreiben die Bedingungen für die Zu- und Weiterbelassung von Motorfahrzeuglenkern mit Diabetes mellitus sowie die zweckmässigen Verhaltensregeln bei der aktiven Verkehrsteilnahme.
Darüber hinaus bilden sie eine wertvolle Hilfestellung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei der Aufklärung und Instruktion.

Richtlinien für Führerausweisinhaber der Kategorien A, B, A1, B1, F, G, M

Für eine Erstzulassung oder eine Weiterbelassung als Motorfahrzeuglenker dieser Kategorien müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Keine verkehrsrelevanten Spätfolgen vorhanden: verminderte Sehschärfe, Gesichtsfeldeinschränkungen, Nervenschädigung (Neuropathie) mit Beeinträchtigung der sicheren Fahrzeugbedienung, verkehrsrelevante Einschränkungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems, Beeinträchtigung der Nierenfunktion mit verkehrsrelevanter Einschränkung des Allgemeinbefindens.   
  • Keine wesentliche Hyperglykämie, insbesondere keine mit Allgemeinsymptomen einhergehende Blutzuckererhöhung mit Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit.

Bei einer Behandlung mit möglicher Hypoglykämiegefahr (Insulin, Sulfonylharnstoffe, Glinide) gilt zusätzlich:

  • Stabile Blutzuckereinstellung ohne gehäufte Hypo­­glykämien Grad II und III.
    - Hypoglykämie Grad II: fremde Hilfe bei der ­Erkennung und/oder bei der Behebung der Störung notwendig.
    - Hypoglykämie Grad III: erhebliche Bewusstseinstrübung, fehlende Handlungsfähigkeit, ver­lorene Selbstkontrolle, Bewusstlosigkeit.
  • Stabil vorhandene Fähigkeit zur zuverlässigen Vermeidung von Hypoglykämien beim Lenken eines Fahrzeuges. Die Höhe des Blutzuckerspiegels muss vor Antritt und bei längeren Fahrten in regelmässigen Intervallen durch Blutzuckermessungen überprüft werden.
  • Einhalten der Verhaltensregeln, wie im Merkblatt für Fahrzeuglenker mit Diabetes aufgeführt.

Bei Beginn einer Behandlung mit möglicher Hypoglykämiegefahr ist die Fahreignung erst dann gegeben, wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind und insbesondere sichergestellt ist, dass Hypo­glykämien beim Lenken von Motorfahrzeugen zuverlässig vermieden werden können.

Richtlinien für Führerausweisinhaber der Kategorien D, C, C1, D1, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport BPT,
Verkehrsexperten

Bei einer Behandlung ohne mögliche Hypoglykämiegefahr müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Keine verkehrsrelevanten Spätfolgen vorhanden: verminderte Sehschärfe, Gesichtsfeldeinschränkungen, Nervenschädigung (Neuropathie) mit Beeinträchtigung der sicheren Fahrzeugbedienung, verkehrsrelevante Einschränkungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems, Beeinträchtigung der Nierenfunktion mit verkehrsrelevanter Einschränkung des Allgemeinbefindens.
  • Keine wesentliche Hyperglykämie, insbesondere keine mit Allgemeinsymptomen einhergehende Blutzuckererhöhung mit Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit.

Bei einer Behandlung mit möglicher Hypoglykämiegefahr (Insulin, Sulfonylharnstoffe, Glinide) ist die Fahreignung für die Kategorien D und D1 ausgeschlossen.
Die Fahreignung für die Kategorien C, C1, BPT und von Verkehrsexperten ist nur unter besonders günstigen Umständen gegeben.
Für eine allfällige Zulassung oder Weiterbelassung müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Stabile Blutzuckereinstellung ohne Vorkommen von Hypoglykämien Grad II und III.
    - Hypoglykämie Grad II: fremde Hilfe bei der Erkennung und/oder bei der Behebung der Störung notwendig.
    - Hypoglykämie Grad III: erhebliche Bewusstseinstrübung, fehlende Handlungsfähigkeit, ver­lorene Selbstkontrolle, Bewusstlosigkeit.
  • Stabil vorhandene Fähigkeit zur zuverlässigen Vermeidung von Hypoglykämien beim Lenken eines Fahrzeuges. Die Stoffwechsellage muss vor Antritt und während der Fahrt in regelmässigen Intervallen durch Blutzuckermessungen überprüft werden.
  • Einhalten der Verhaltensregeln wie im Merkblatt für Fahrzeuglenker mit Diabetes aufgeführt.
  • Bereitschaft zur Vornahme von 6 bis 8 Blutzuckermessungen pro Tag (inkl. Messung vor jeder Fahrt und bei längeren Fahrten nach jeweils 1– 2 Stunden) oder kontinuierliche Blutzuckermessung.
  • Sehr gutes Krankheitsverständnis.

Die Zu- oder Weiterbelassung kann erst nach einer positiv verlaufenen Begutachtung durch eine von der Behörde bezeichneten verkehrsmedizinischen Spezialabklärungsstelle erfolgen.

Bei Beginn einer Behandlung mit möglicher ­Hy­poglykämiegefahr von Führerausweisinhabern der Kategorien C, C1, BPT und von Verkehrsexperten gilt Folgendes:

  • Minimale Wartefrist von 3 Monaten bis zum ­Erreichen der vorgenannten Bedingungen.
  • Schulung durch eine Fachberatungsstelle und eine engmaschige Betreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Spezialkenntnissen in Diabetologie zwingend.
  • Begutachtung zur Zulassung/Weiterbelassung erst nach Vorliegen eines günstig lautendes Zeugnisses durch die betreuende Ärztin oder den betreuenden Arzt.

Ärztliche Aufklärungspflicht
Der behandelnde Arzt hat die betreffenden Ausweisinhaber bei einer Behandlung mit möglicher Hypoglykämiegefahr über diese Richtlinien zu informieren und seine auf den konkreten Einzelfall zutreffende Einschätzung der Fahreignung zu erläutern. Diese Aufklärung sollte in den Patienten­unterlagen dokumentiert sein. Eine generelle ärztliche Meldepflicht besteht nicht, hingegen ein Melderecht bei uneinsichtigen Patienten (Art. 14 Absatz 4 SVG).

Ausstellung von ärztlichen Verlaufszeugnissen
Diese erfolgt gemäss den Weisungen der kantonalen Strassenverkehrsämter. Die Berichterstattung wird durch die Verwendung des Zeugnisformulars «Fahreignung und Diabetes» vereinfacht.

Arbeitsgruppe Diabetes und Autofahren
der SDG und der SGED
R. Lehmann, D. Fischer-Taeschler, H.U. Iselin,
M. Pavan, F. Pralong, R. Seeger, St. Suter 

Diabetes & Autofahren

Diabetes-Betroffene verursachen laut verschiedenen Studien nicht mehr Unfälle
im Strassenverkehr, als Menschen ohne Diabetes. Bei Unfällen ist jedoch die Haupt­ursache häufig eine Unterzuckerung, ein Hypo. Das Ziel dieser Broschüre ist es, Personen mit Diabetes zu zeigen, wie sie dank einfacher Vorsichtsmassnahmen die Gefahr der Unterzuckerung umgehen können.
Die Broschüre ist erhältlich bei Ihrer regionalen Diabetes-Gesellschaft
oder unter: sekretariat@diabetesgesellschaft.ch
Die Broschüre kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden. PDF (50kb)